Information zur Krankenkassenanerkennung


Lieber bodyART™ Instructor,

die aktuelle Vorgehensweise bei der Anerkennung von Präventionsangeboten sieht eine "Kann"-Regelung und keine "Muss"-Regelung vor. D.h. die generelle Anerkennung von bodyART™ als Präventionsangebot entsprechend der „Gemeinsamen und einheitlichen Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 und 2 SGB V“ ist einer möglichen Anerkennung durch die einzelne Krankenkasse vor Ort bei entsprechender Anbieterqualifikation im Einzelfall gewichen. Voraussetzung für die Bezuschussung deines Programms ist eine Qualifikation in Form bestimmter staatlich anerkannter Ausbildungen oder/und eines ÜL Prävention mit Gütesiegel Sport pro Gesundheit.

Damit ist die Anerkennung, von Bewegungsprogrammen mit dem Ziel der Prävention, zur Zeit durch Krankenkassen Ermessenssache.

Wir sind trotzdem bemüht  eine zentrale Anerkennung in der Zukunft zu erwirken und würden uns freuen über positive Rückmeldungen deiner örtlichen Krankenkassen informiert zu werden.

Viel Erfolg mit deinen bodyART™-Kursen
Dein bodyART™-Team